Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH als Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten

1.) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinem und dritten Interessen, Versicherungsverträge zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmern, wobei er gleichermaßen für beide Parteien tätig ist. Primär sind dabei die Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren, dessen „Bundesgenosse“ er ist. Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH hält fest, dass keine wie immer gearteten Beteiligungsverhältnisse, wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse und andere Präferenzen, die an der Unabhängigkeit zweifeln lassen, zu einem Versicherer bestehen.

 

2.) Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH schließt in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Versicherungsmakler mit Kunden Verträge nur zu gegenständlichen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ab. Jedenfalls mit Bezug und Erhalt der Leistung der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Die für die jeweiligen Dienste gültigen Leistungsbeschreibungen und Tarife sind integrativer Bestandteil des Vertrages.

 

3.) Falls jedwede Zahlungen aus der Abwicklung von Versicherungsverträgen (insbesondere im Schadenfall oder Prämienleistungen) im Einzelfall an die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH übermittelt werden, fungiert die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH als Bote dieser Leistungen unter Ausschluss des Transferrisikos.

 

4.) Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH ist berechtigt, vom Kunden entsprechende Identitätsnachweise zu verlangen. Der Kunde stellt alle diesbezüglich notwendigen Unterlagen freiwillig zur Verfügung. Die Anwendung der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung bleibt dem Konsumenten gem. vorzitierter Gesetzesstelle vorbehalten.

 

5.) Die Interessenwahrnehmung der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH ist auf die im EU-Raum niedergelassenen Versicherungsunternehmen beschränkt; Ausnahmen davon bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Steht das Verhältnis der zu erwartenden Versicherungsprämie/Aufwand zur Angebotseinholung in einer wirtschaftlichen unverhältnismäßigen Relation, so greift die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH auf Erfahrungswerte, welche auf routinemäßig durchgeführten Marktuntersuchungen beruhe, zurück. Dies gilt insbesondere für das Massengeschäft.

 

6.) Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH bekennt sich zu ihrem gesetzlichen Auftrag, Versicherungsverträge gemäß dem „Best-Advice-Prinzip“ zu vermitteln, sodass insbesondere Punkte wie die Fachkompetenz des Versicherers, seine Kulanzbereitschaft, die Schadenliquidation, die Solvabilität u.a. bei der Produktauswahl berücksichtigt werden. Zur Erstellung des Deckungskonzeptes bedient sich die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH einer Risikoanalyse.

 

7.) Im Rahmen eines Vermittlungsauftrages übernimmt die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH die Aufgabe, nach Abschluss des Versicherungsvertrages, dessen Antragskonformität zu überprüfen und diesen dem Kunden auszuhändigen. In den vorgenannten Fällen verpflichtet sich der Kunde, jede Änderung bestehender Risiken bzw. das Hinzukommen neuer Risken sofort schriftlich der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH zu melden.

 

8.) Gegenüber Dritten, d.s. alle naürlichen und juristischen Personen, welche nicht mit der Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten i.S. der erteilten Vollmacht im unmittelbaren Zusammenhang stehen, gilt die uneingeschränkte Verschwiegenheitspflicht. Vor allem verpflichtet sich die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH nur solche Daten weiterzuleiten, die zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen dienen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass insbesondere auch seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Die Möglichkeit der Weitergabe an Unterbevollmächtigte bleibt bestehen; es werden die gleichen Voraussetzungen wie in diesem Punkt beschrieben auf das Verhältnis zum Unterbevollmächtigten angewandt.

 

9.) Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung eingegangener Sachen und Daten. Der 3 Banken Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangene Gewinne gehaftet. Bei Verbrauchergeschäften gilt dieser Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden. Die Haftung des 3 Banken Versicherungsmaklers ist jedenfalls auf die Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme beschränkt. Der Kunde stellt die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH von Beratungen über andere, nicht vom Auftrag umfasste Versicherungsverträge, haftungsfrei.

 

10.) Schadenersatz gegenüber der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH verjähren, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des schadensbegründenden Sachverhaltes geltend gemacht hat. Für Verbraucher wird auf das Konsumentenschutzgesetz verwiesen.

 

11.) Als Formerfordernis wird Schriftlichkeit vereinbart.

 

12.) Der Versicherungsvertrag gilt erst mit Zugang der Polizze sowie Leistung der Prämie als abgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich eine vorläufige Deckung, welche prämienpflichtig ist, beantragt wurde. Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH verpflichtet sich, den unterfertigten Antrag unverzüglich an den Versicherer zur Bearbeitung weiterzuleiten.

 

13.) Der Kunde hat alle für die Regelung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlichen Unterlagen der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH vollständig und wahrheitsgemäß zu übergeben, insbesondere sind die für eine ordnungsgemäße Risikoanalyse notwendigen Daten zu liefern. Ebenso sind alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, wie Adressenänderungen, Änderungen der versicherten Personen, usw. anzuzeigen. Der Kunde hat die Obliegenheit alles Erforderliche zu tun bzw. unterlassen, die die Abwicklung der relevanten Versicherungsangelegenheiten be-/verhindern können. Diesbezüglich besteht ein Haftungsausschluss der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH.

 

14.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

 

15.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Antrag der Annahme durch den Versicherer bedarf. Des Weiteren nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein deckungsfreier Zeitraum entstehen kann. Die 3 Banken Versicherungsmakler GmbH agiert als selbständiger, unabhängiger Versicherungsmakler wie im Punkt 1 beschrieben. Trotzdem verwendet er bei Bedarf Anträge der Versicherer. Damit soll gewährleistet werden, dass der Versicherer seine notwendigen Informationen zur Risikobeurteilung erhält.

 

16.) Nichtigkeit einzelner Punkte der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vollmacht oder sonstiger Verträge zwischen dem Kunden und der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH bewirken bloße Teilnichtigkeit derselben.

 

17.) Auf sämtliche zwischen dem Kunden und der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH.

 

18.) Im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen ist Entgelt der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH die Provision/Bonifikation; darüber hinaus steht der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH bei schriftlicher Vereinbarung ein Entgelt gem. den Honorarrichtlinien der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH, welche integrativer Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, zu.

 

19.) Mit oder gegen eine Forderung der 3 Banken Versicherungsmakler GmbH darf ohne schriftliche Zustimmung nicht aufgerechnet werden.

 

20.) Informationspflichten eines unabhängigen Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten gem. Gewerbeordnung: GISA-Zahl: 21362774

 

Überprüfungsmöglichkeit, Beschwerdestelle/außergerichtliche Streitbeilegung, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, 1010 Wien, Stubenring 1, www.bmwfw.gv.at

 

Auskunft aus dem Vermittlerregister:

http//:www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister

 

 

Stand 12/2018