INDIVIDUELLE VORSORGE FÜR ANSPRÜCHE IN DER ABFERTIGUNG ALT

Mit der Einführung des neuen Abfertigungssystems im Jahr 2003 wurden wesentliche Bestimmungen der Abfertigung Alt geändert. Die Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen und zum Ankauf von Wertpapieren hat zur Folge, dass Unternehmen nunmehr in weniger Vorsorge für spätere Abfertigungsverpflichtungen treffen.

 

Für alle Ihre Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2003 in das Unternehmen eingetreten sind, gilt noch die Abfertigung Alt. Im Falle des Ausscheidens bei Pensionsantritt, Kündigung des Arbeitgebers oder einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses, Betriebsübergabe oder Betriebsschließung hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigungszahlung von bis zu einem Jahresbezug. Eine fehlende Liquiditätsvorsorge für diese Abfertigungszahlungen kann Sie schnell in eine finanzielle Notlage bringen.
 

Mit dem Abschluss einer Abfertigungsvorsorge sichern Sie sich die erforderliche Liquidität für alle künftigen Abfertigungszahlungen. Gleichbleibende Versicherungsprämien - verteilt über die Jahre - sind planbare Betriebsausgaben für das Unternehmen. Bei Ausscheiden von Mitarbeitern mit Abfertigungsansprüchen ist die erforderliche Liquidität sichergestellt. Scheidet ein Mitarbeiter ohne Abfertigungsanspruch aus, so fließt das angesparte Kapital zurück ins Unternehmen.
 

Für die Finanzierung der Abfertigung Alt wählen Sie aus zwei Modellen. Wir informieren Sie über die Vorsorgemöglichkeiten für Ihr Unternehmen! Anschließend erstellen wir eine betriebswirtschaftliche Analyse der bestehenden Abfertigungsverpflichtungen und arbeiten ein individuelles Vorsorgekonzept für Sie aus.

 

ÜBERZEUGEN SIE SICH VON DEN VORTEILEN DER BEIDEN MODELLE

Abfertigungs-Rückdeckung:

  • Maßgeschneiderte Liquiditätsvorsorge für Ihre Abfertigungsverpflichtungen
  • Gleichmäßige Prämien sind planbare Betriebsausgaben
  • Erhöhung des Unternehmenswertes bei Betriebsübergängen und persönlicher Schutz vor Haftungsansprüchen (§ 6 AVRAG)
  • Kann bei Bedarf zur Absicherung von Krediten verwendet werden

Abfertigungs-Auslagerung:

  • Sicherung der Liquidität für Abfertigungszahlungen
  • Steuerfreies Ansparen von gesetzlichen Abfertigungsverpflichtungen (keine Kapitalertragssteuer und keine Versicherungssteuer)
  • Keine Rückstellung in der Unternehmensbilanz, dadurch Bilanzverkürzung

 

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ABFERTIGUNG NEU

Arbeitnehmer, die sich noch im alten Abfertigungssystem befinden, haben einen Anspruch auf Abfertigung. Dadurch erhält der Arbeitnehmer im Abfertigungsfall eine Abfertigung in Höhe von bis zu einem Jahresgehalt. Seit dem Jahr 2007 besteht keine verpflichtende Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen mehr. Somit entsteht für das Unternehmen, bei fehlender Vorsorge, ein hoher Liquiditätsbedarf.

 

Unsere Lösung für Sie:

Vorsorge mit einer Abfertigungs- bzw. Auslagerungsversicherung

 

Ihr Vorteil:

  • Sicherstellung Ihrer Liquidität im Abfertigungsfall
  • Kalkulierbare, gleichmäßige Aufwandsverteilung für zukünftige Abfertigungszahlungen
  • Steuervorteile
  • Sie bestimmen, für welche Mitarbeiter vorgesorgt wird
  • Es können auch jene Abfertigungsansprüche abgedeckt werden, die im Todesfall des Mitarbeiters entstehen

 

Sie können aus zwei Möglichkeiten wählen. Wir beraten Sie gerne

  • Abfertigungsversicherung
  • Auslagerungsversicherung

 

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ALL-RISK VERSICHERUNG

Die All-Risk Versicherung versichert ein bestimmtes Risiko, zum Beispiel ein Gebäude gegen alle Gefahren. Der Versicherungsnehmer kann Gefahren, die er selbst tragen kann oder in welchen er keine Bedrohung sieht, ausschließen. Nach dem Bausteinkonzept wird ein Versicherungskonzept nach Kundenbedürfnissen optimiert und zusammengestellt.

 

Die All-Risk Versicherung verfolgt den Gedanken einer Absicherung von existenzbedrohenden Risiken.

 

Jeder All-Risk Vertrag ist daher mit Selbstbehalten ausgestattet, damit die Prämie vertretbar bleibt. Sie entscheiden, ab welcher Schadenhöhe die Versicherung eine Leistung erbringen soll und welchen Schaden Sie selbst tragen. Somit bewegen sich die Kosten für diesen „Vollschutz“ in einem vernünftigen Rahmen.

 

Ihr Vorteil:

  • Versicherungsverträge werden durch die All-Risk Versicherung vereinfacht. Bei Absicherung durch eine All-Risk Versicherung muss nicht das einzelne zu versichernde Risiko berücksichtigt werden.
  • Nur jene Risiken, die explizit nicht versichert werden sollen, werden ausgeschlossen.

 

Greifen Sie auf das Expertenwissen der 3 Banken Versicherungsmakler zurück. Gemeinsam gestalten wir die Absicherung Ihrer versicherbaren Risiken effektiv und übersichtlich.

 

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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Überall wo Menschen in Unternehmen tätig werden, kann es zu Fehlleistungen kommen, egal wie streng z.B. Sicherheitsvorkehrungen, Qualitätsvorschriften oder Produktionsabläufe gelebt werden.

Leider verursachen diese Fehlleistungen manchmal Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden.

So entstehen Schadenersatzansprüche eines Geschädigten gegen das Unternehmen. Unternehmen haften für Schäden und müssen sich gegebenenfalls gegen Ersatzansprüche wehren.

 

 

Ihr Vorteil:

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet für folgende Risiken die Lösung:

 

  • Betriebsstättenrisiko
  • Umweltrisiko
  • Produktrisiko

 

Die Versicherung nimmt die Interessen des Unternehmens wahr!

 

  • Wenn der Unternehmer nicht haftet, wehrt die Versicherung diese unberechtigten Ansprüche ab – ABWEHRFUNKTION
  • Wenn die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind, kommt die Versicherung für den Schaden auf – LEISTUNGSFUNKTION

 

Begrenzt wird die Leistung mit der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichert sind sämtliche betrieblichen Tätigkeiten, Anlagen, hergestellten Produkte und Mitarbeiter.

 

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TRANSPORTVERSICHERUNG

Die Transportversicherung schützt Transportgüter und Transportmittel hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern.

 

Im Bereich der Transportversicherungen besteht häufig die Möglichkeit, eine Allgefahrendeckung zu vereinbaren. Dadurch sind folgende Schadensarten mit abgesichert:

  • Unfälle
  • Raub
  • Diebstahl
  • Bruch
  • Verkratzen
  • höhere Gewalt, etc.

 

 Zudem zählt zu den Versicherungsleistungen oftmals eine Abdeckung von Risiken, welche beim Be- und Entladen der Fracht entstehen können. Auch für den Fall der Unterschlagung oder räuberischer Erpressung kann ein Versicherungsschutz vorgesehen werden. Die Versicherung kann je nach Vereinbarung im jeweiligen Land gelten oder auch europa- oder weltweit vereinbart werden, wovon insbesondere international tätige Unternehmen profitieren können.

 

Schaden = Haftung = Versicherungsdeckung?

Mit einer Transportversicherung können Unternehmen einen finanziellen Ausgleich bei Beschädigung oder Verlust der transportierten Güter erhalten. Der Transport der Waren sowie die Transportmittel, wie beispielsweise der LKW, können gemeinsam gegen das finanzielle Risiko der Beschädigung oder des Verlustes absichert werden. Daher nimmt die Transportversicherung für alle Unternehmen, die ihre Güter transportieren müssen, einen wichtigen Stellenwert ein. Oft ist die Beladung teurer als das Transportmittel selbst. Zudem besteht für den Fuhrpark häufig ein Versicherungsschutz, jedoch nicht für die transportierten Waren. Außerdem lassen sich über eine Transportversicherung auch das Haftungsrisiko und andere Risiken versichern.

 

Ihr Vorteil:

  • Die Transportversicherung leistet die volle Entschädigung für das verloren gegangene oder beschädigte „Gut“ für welches der Spediteur nur teilweise bzw. sehr eingeschränkt haftet.
  • Der Versicherungsmarkt hält ein breites Angebot bereit, das kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt (Kostenfrage)
  • Waren und Güter sind durchgehend in der richtigen Höhe versichert

 

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VERTRAUENSSCHADENVERSICHERUNG

Täglich kommt es in Unternehmen zu Veruntreuungen. Damit entstehen Schäden, die offensichtlich trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nicht vermieden werden können und deren Ursache oft im Dunkeln bleiben.

Die Zahl der Schäden nimmt jedes Jahr zu. Die Motive dafür werden zu spät erkannt. Auch hinter dem Einsatz von elektronischen Medien und Datenverarbeitung verbergen sich Risiken. Im verstärkten Umfang nehmen tagtäglich Datenmanipulation und Computerbetrug zu.

 

Die Lösung:

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Schutz vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen begangen werden. Dabei sind sowohl Schäden versichert, die der/dem VersicherungsnehmerIn selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten entstehen, sofern die/der VersicherungsnehmerIn für die unerlaubte Handlung haftbar gemacht werden kann.

 

Versichertes Risiko:

Wie oben bereits erwähnt, bietet diese Versicherung Schutz vor den Folgen der unerlaubten Handlungen. Dazu gehören Betrug, Computerbetrug, Diebstahl, Untreue oder sonstige vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.

 

Ihr Vorteil:

  • Absicherung gegenüber Dritten
  • Entschädigungsleistung

 

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CYBERVERSICHERUNG

Hackerangriffe und Datendiebstahl-Delikte steigen erschreckend stark an und treffen immer häufiger auch kleinere Unternehmen. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße für Unternehmen und Selbstständige annehmen.

 

Jeder, der geschäftlich mit vertraulichen Daten umgeht – seien es eigene oder die von Vertragspartnern – sollte sich und sein Business mit einer darauf zugeschnittenen Versicherung gegen Cyber-Risiken und Internetkriminalität absichern. Die Cyber-Versicherung bietet genau diese Sicherheit und deckt finanzielle Risiken ab, die durch Cyberattacken und Datenschutz-Verletzungen auf Sie zukommen könnten.

 

Beschreibung:

In der Cyber-Versicherung ist sowohl eine umfassende Versicherung möglicher Eigenschäden enthalten, als auch eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung bei Ansprüchen von dritter Seite (Fremdschaden) inklusive der Verletzung von geistigem Eigentum/Persönlichkeitsrechten.

 

Eigenschadenversicherung – Abdeckung intern entstandener Schäden, Kosten und
Aufwendungen durch:

  • Wiederherstellung von Daten und Systemen nach Hackerangriff
  • Betriebsstillstand nach Hackerangriff
  • Verlust physischer Datenträger mit vertraulichen Daten wie Laptop, Smartphone, Festplatte
  • Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach Hackerangriff

 

Cyber-Haftpflichtversicherung – deckt bei Ansprüche Dritter (Fremdschaden) und Schadenersatzansprüche (Vermögensschäden) aufgrund:

  • eines Verstoßes gegen gesetzliche sowie ggf. vertragliche Bestimmungen/Verpflichtungen zum Datenschutz
  • eines Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten
  • der Weitergabe eines Virus
  • einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach Hacker-Angriff

 

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Directors and Officers Liability Insursance (D&O)

Komplexere Geschäftsmodelle, Geschäfte in globalisierten Märkten, steigende Haftungsansprüche und zunehmende Berichtspflichten machen das Führen von Unternehmen zunehmend zu einem juristischen Hürdenlauf. Selbst bei größter Sorgfalt der Manager und leitenden Angestellten werden diese vermehrt mit Haftungsansprüchen vom Unternehmen selbst oder von dritter Seite konfrontiert werden.

 

Für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat gilt neben der solidarischen Haftung auch die Beweislastumkehr. Manager müssen den Beweis der ordentlichen Führung der Geschäfte nachweisen — das Verschulden wird grundsätzlich angenommen.

Eine Pflichtverletzung führt zur persönlichen Haftung mit einem uneingeschränkten Durchgriff auf das private Vermögen der betroffenen Person.

 

Die Lösung:

Durch ein maßgeschneidertes Deckungskonzept werden diese Risiken im Rahmen einer D&O-Versicherung „Directors and Officers Liability Insurance“, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, abgedeckt.

Sollten Organmitglieder aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Ersatz auf Vermögenschaden in Anspruch nehmen (wegen einer Pflichtverletzung bei Ausübung ihrer Tätigkeit), tritt die Vermögensschadenhaftpflicht im Schadenfall ein. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

 

Versichertes Risiko:

  • Das Unternehmen stellt Forderungen an Geschäftsführer/Vorstand
  • Gesellschafter stellen Forderung an Geschäftsführer/Vorstand
  • Dritte (z. B. Lieferanten/Kunden) stellen Forderung an Geschäftsführer/Vorstand
     

Der Vertrag wird vom Unternehmen abgeschlossen. Somit sind alle Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung oder des Aufsichtsgremiums mitversichert. Gleichzeitig gilt die Deckung für alle früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen für das Unternehmen tätigen Personen.

 

Ihr Vorteil:

  • Abwehr von Ansprüchen (Rechtsschutzfunktion) — Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Entschädigungsleistung (Zahlungsfunktion) — Übernahme der Entschädigungsleistung

 

Somit übernimmt die Versicherung Schadenersatzansprüche, als auch Kosten für Sachverständigengutachten oder Rechtsanwaltskosten.

 

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KREDITVERSICHERUNG

Die Zahlungsmoral Ihrer Kunden ist schwach? Uneinbringliche Forderungen im Falle der Insolvenz eines Kunden könnten Ihr Unternehmen gefährden?

 

Sichern Sie sich jetzt mit einer Kreditversicherung finanziell ab. Die Kreditversicherung ist eine einfache, kostengünstige und flexible Lösung, um Forderungen aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abzusichern. Die Versicherung stellt Ihre Liquidität sicher, wenn Ihre Kunden im In- und Ausland die erhaltene Ware nicht bezahlen. Das gibt Ihnen hohe Planungssicherheit. Profitieren Sie neben der finanziellen Absicherung Ihrer Forderungen von zusätzlichen Produktvorteilen: Die Kreditversicherer verfügen über weitreichende Datenbanken zur Prüfung der Bonität Ihrer Kunden. So können sie mögliche Risiken frühzeitig besser einschätzen und geeignete Maßnahmen setzen. Der gewonnene Informationsvorsprung ermöglicht es Ihnen, sich auf nachhaltig profitable Geschäftsabschlüsse zu konzentrieren.

 

Ihre Versicherungslösung bietet Raum für Gestaltung. Fabrikationsrisiken, politisches Risiko, Zahlungsverzug und andere Risikoquellen werden bei der Gestaltung des Kreditversicherungsvertrages individuell berücksichtigt und abgesichert.

 

Abwicklung:

Nach Erhebung aller relevanten Daten anhand eines Fragebogens stellen uns Kreditversicherer, die am Markt tätig sind, im Zuge unserer Ausschreibung ein Angebot. Diese Angebote – nach einem entsprechenden Deckungs- und Prämienvergleich – sind die Grundlage für unsere Entscheidung.

Nach Auswahl des besten Angebots und nach Abschluss des Vertrages werden alle zukünftigen Kunden geprüft und so weit wie möglich versichert.

Die Anfrage beim Kreditversicherer läuft zum Großteil über eine Portallösung die sofort über das zu versichernde Limit informiert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich falls gewünscht bereits ab Produktionsbeginn bis zum Eingang der letzten vertraglich vereinbarten Zahlung.

 

Ihr Vorteil:

  • Prüfung und laufende Überwachung der Bonität Ihrer Kunden
  • Erweiterung des Handlungsspielraums im Vertrieb durch qualifizierte Informationen
  • Schadensminderung durch unterstützende Maßnahmen des Kreditversicherers
  • Liquidität und Ertrag durch Entschädigung bei Insolvenz, in einigen Fällen sogar bei Zahlungsverzug
  • Erweiterung Ihres Kreditrahmens ist durch Abtretung der Auszahlungsansprüche an die Hausbank möglich
  • Kalkulierbarkeit des Ausfallrisikos durch festen Versicherungsbeitrag und Wegfall von regelmäßiger Reservenbildung für eventuelle Großverluste.

 

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GARANTIEVERSICHERUNG

Unter „Garantieversicherung“ wird eine durch eine Nicht-Bank, im Regelfall ein Versicherungsunternehmen, ausgestellte Garantie verstanden. Die Funktionsweise gleicht einer Bankgarantie: Die Garantie kann jederzeit durch den Begünstigten abgerufen werden. Der Abruf löst einen Regressanspruch des Garantiegebers gegenüber dem Auftraggeber der Garantie aus.

 

Wogegen schützt die Garantieversicherung:

 

  • Haft-/Deckungsrücklassgarantien
  • Anzahlungsgarantien
  • Erfüllungsgarantien
  • Gewährleistungsgarantien
  • Zahlungsgarantien (im Einzelfall)

 

Ihr Vorteil:

 

  • Keine Reduktion der Kreditlinien: Während Bankgarantien ähnlich dem Kredit dem Obligo der Bank zugerechnet werden und sich somit einschränkend auf Kreditlinien auswirken können, hat eine Garantieversicherung im Regelfall keine Auswirkung auf die Refinanzierung.
  • Internationale Akzeptanz: Besonders Garantien, die durch führende Kreditversicherer ausgestellt werden, sind international anerkannt. Sie werden oftmals eher akzeptiert, als Garantien österreichischer Banken.

 

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